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   VerfG Brandenburg, 14.02.2002 - VfGBbg 65/01   

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VerfG Brandenburg, 14.02.2002 - VfGBbg 65/01 (https://dejure.org/2002,29702)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 14.02.2002 - VfGBbg 65/01 (https://dejure.org/2002,29702)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - VfGBbg 65/01 (https://dejure.org/2002,29702)
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Volltextveröffentlichung

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3; VerfGGBbg, § 13 Abs. 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1; ZPO, § 128 Abs. 2; ZPO, § 128 Abs. 3; ZPO, § 495a; ZPO; § 513 Abs. 2; ZPO, § 128 Abs. 1
    Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; rechtliches Gehör; Prüfungsmaßstab; Tenor; Auslagenerstattung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH - C-85/01 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 14.02.2002 - VfGBbg 65/01
    Der Beschwerdeführer leitete im Ausgangsverfahren AG Oranienburg ... C 85/01 gegen die Beklagte ein Mahnverfahren ein und begründete nach deren Widerspruch seine auf Zahlung von 1000, 00 DM gerichtete Klage Ende August 2001.

    Zu einem weiteren amtsgerichtlichen Verfahren AG Oranienburg ... C 86/01 gegen den Ehemann der Beklagten aus dem Verfahren ... C 85/01 hat der Beschwerdeführer die Verfassungsbeschwerde zurückgenommen.

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 14.02.2002 - VfGBbg 65/01
    Die Voraussetzungen für eine Prüfungsbefugnis des Landesverfassungsgerichts (keine Rechtsschutzalternativen zur Verfassungsbeschwerde, keine Befassung eines Bundesgerichts, Inhaltsgleichheit der Landes- und Bundesgrundrechte) liegen vor (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 84 f., unter Bezugnahme auf BVerfGE 96, 345, 372).
  • BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88

    Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 14.02.2002 - VfGBbg 65/01
    Für den Fall aber, daß eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat oder daß kein Termin bestimmt war, der dem Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung entspricht, wird eine analoge Anwendung von § 513 Abs. 2 ZPO überwiegend abgelehnt (vgl. etwa BGH NJW 1990, 838; Zöller/Gummer, ZPO, § 513 Rn. 5; Thomas/Putzo, ZPO, 23. Auflage, § 513 Rn. 7).
  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98

    Kein Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs und Willkürverbot durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 14.02.2002 - VfGBbg 65/01
    Die Voraussetzungen für eine Prüfungsbefugnis des Landesverfassungsgerichts (keine Rechtsschutzalternativen zur Verfassungsbeschwerde, keine Befassung eines Bundesgerichts, Inhaltsgleichheit der Landes- und Bundesgrundrechte) liegen vor (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 84 f., unter Bezugnahme auf BVerfGE 96, 345, 372).
  • BVerfG, 04.08.1993 - 1 BvR 279/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung vor Ablauf der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 14.02.2002 - VfGBbg 65/01
    Die grundrechtsgleiche Gewährleistung setzt voraus, daß die Beteiligten auch über eine vom Regelverfahren abweichende Verfahrensweise informiert werden (vgl. BVerfG, NJW-RR 1994, 254).
  • BVerfG, 02.10.2000 - 2 BvR 310/00

    Keine Hemmung des Laufs der Verfassungsbeschwerdefrist durch unzulässige Berufung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 14.02.2002 - VfGBbg 65/01
    Ausdrücklich nur für diesen "Sonderfall" hat das Bundesverfassungsgericht die Berufungseinlegung unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde für geboten erachtet (BVerfG, 4. Kammer des ersten Senats, Beschluß vom 2. Oktober 2000 - 2 BvR 310/00 - NJW 2001, 746).
  • VerfG Brandenburg, 18.07.1996 - VfGBbg 20/95

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 14.02.2002 - VfGBbg 65/01
    Der Beschwerdeführer darf jedoch nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtes nur dann an das Fachgericht verwiesen werden, wenn dessen Anrufung zumutbar ist (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 18. Juli 1996 - VfGBbg 20/95 -, LVerfGE 4, 201, 205; zuletzt Beschluß vom 6. Februar 2001 - VfGBbg 9/01 -).
  • VerfG Brandenburg, 28.06.2001 - VfGBbg 9/01

    Beschwerdefrist; Rechtswegerschöpfung; Begründungserfordernis; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 14.02.2002 - VfGBbg 65/01
    Der Beschwerdeführer darf jedoch nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtes nur dann an das Fachgericht verwiesen werden, wenn dessen Anrufung zumutbar ist (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 18. Juli 1996 - VfGBbg 20/95 -, LVerfGE 4, 201, 205; zuletzt Beschluß vom 6. Februar 2001 - VfGBbg 9/01 -).
  • VerfG Brandenburg, 17.05.2001 - VfGBbg 4/01

    Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 14.02.2002 - VfGBbg 65/01
    Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Richterspruch offensichtlich rechtlich nicht mehr vertretbar ist und daher - objektiv - sachfremd erscheint (st. Rspr. des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluß vom 17. Mai 2001 - VfGBbg 4/01 -).
  • LG Heilbronn, 09.02.1999 - 2 S 459/98
    Auszug aus VerfG Brandenburg, 14.02.2002 - VfGBbg 65/01
    Nach der überwiegenden Rechtsprechung setzt jedoch die Berufung für diesen Fall voraus, daß das Amtsgericht im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2, 3 oder § 495a ZPO entschieden hat (vgl. etwa LG Heilbronn, MDR 1999, 701).
  • EuGH - C-86/01 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 2/13

    Rechtliches Gehör; effektiver Rechtsschutz; Willkürverbot;

    Sehen diese eine mündliche Verhandlung vor und wird den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit zur Äußerung in der Verhandlung dadurch versagt, dass das Gericht gesetzeswidrig ohne mündliche Verhandlung entscheidet, so begründet dies einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlich verbürgte Garantie rechtlichen Gehörs (Beschluss vom 14. Februar 2002 - VfGBbg 65/01 -, LVerfGE Suppl Bbg. zu Bd. 13, 51, 56; BVerfG, Beschluss vom 5. April 2012 - 2 BvR 2126/11 -, NJW 2012, S. 2262, 2263 zu § 495 S. 2 Zivilprozessordnung; vgl. Ortloff/Riese, in: Schoch/Schneider/Bier, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -, Stand April 2013, § 101 Rn. 25a).
  • VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 17/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des

    Die insoweit erforderlichen Voraussetzungen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in st. Rspr. seit Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 84 f. unter Bezugnahme auf BVerfGE 96, 345, 371 ff.; Beschluß vom 14. Februar 2002 - VfGBbg 65/01 -) sind hier gegeben: Ein Bundesgericht war nicht befaßt.
  • VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 46/02

    Zurückweisung eines mit urlaubsbedingter Abwesenheit begründeten

    Die insoweit erforderlichen Voraussetzungen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in st. Rspr. seit Beschluss vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 84 f. unter Bezugnahme auf BVerfGE 96, 345, 371 ff.; letztmalig Beschluss vom 14. Februar 2002 - VfGBbg 65/01 -) sind hier gegeben: Ein Bundesgericht war nicht befasst.
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